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Insertionsregeln

Bitte halten Sie sich an die folgenden Insertionsregeln sowie an die gesetzlichen Vorgaben (namentlich insbesondere an das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb sowie an die Preisbekanntgabeverordnung und Energieverordnung). Die Schweizer Agrarmedien AG behält sich vor, Inserate, oder Teile davon, zu löschen, die den Insertionsregeln resp. den gesetzlichen Vorgaben nicht entsprechen.

Alle Maschinen und Geräte

  • Jedes Objekt darf gleichzeitig nur einmal inseriert werden.
  • Der Inserent muss über das angebotene Objekt tatsächlich verfügen. Es darf sich bei den angebotenen Objekten nicht um bestellte oder noch zu bestellende Objekte handeln.
  • Der Standort des angebotenen Objektes sowie des Anbieters muss für die Plattform agropool.ch in der Schweiz sein.
  • Die im Inserat ausgeschriebenen Angaben zum Objekt müssen wahrheitsgetreu sein.
  • Ab MFK (Motorfahrzeugkontrolle) gilt, wenn die letzte Prüfung noch 12 Monate gültig ist oder vor der Auslieferung durchgeführt wird.
  • Pro Inserat darf ein Objekt erfasst werden, d. h. die Marke sowie Modell können nachträglich nicht geändert werden. Allgemeine Angebote wie „diverse Traktoren der Marke ....“ sind nicht erlaubt.

Preis

Im Feld „Preis“ muss der Endkonsumentenverkaufspreis enthalten sein, d.h. der Betrag, den der Konsument schliesslich bezahlen muss (siehe auch Verordnung über die Bekanntgabe von Preisen). Darin enthalten sind insbesondere die Mehrwertsteuer (bei Gewerbetreibenden) und allfällige Gebühren. Monatliche Leasinggebühren sind ausschliesslich bei Vermietungsanzeigen erlaubt. Die Vorgaben der Verordnung über die Bekanntgabe von Preisen sind vollumfänglich einzuhalten.

Objektbilder, Videos und PDF’s

Wir empfehlen, das Inserat mit Bildern zu illustrieren. Diese erhöhen den Beachtungsgrad markant. Originalbilder, Videos und PDF müssen das tatsächlich inserierte Objekt darstellen. Erlaubt sind ausschliesslich Originalbilder. Die Fotos dürfen nicht irreführend sein und müssen den tatsächlichen Zustand des Fahrzeuges widerspiegeln. Eine Bildbearbeitung ist nicht erlaubt. Einzig das Einsetzen einer virtuellen Hintergrundwand zur Qualitätsoptimierung des Bildes wird akzeptiert. Die neutrale Wand darf einen dezenten Schriftzug (ausschliesslich Firmenname) und das Markenlogo des inserierten Objektes aufweisen, vorausgesetzt das räumliche Verhältnis wird realistisch dargestellt. Diese Elemente nehmen max. 1/8 des Hintergrundes ein. Weitere Inhalte (Text/Logo) sind nicht zugelassen.

Der Inserent ist verantwortlich, dass die verwendeten Bilder uneingeschränkt verwendet werden dürfen und keine Rechte von Dritten (insbesondere Urheberrechte) verletzt werden.

Adresse und Kontaktinformationen

Generell unzulässig sind Mehrwertnummern (0800, 0900, usw.) und ausländische Nummern (bei einem Standort in der Schweiz), ausgenommen jene aus dem Fürstentum Lichtenstein. Die Angabe von mindestens einer Telefonnummer, E-Mail-Adresse, PLZ und Ort im Inserat ist obligatorisch. Unwahre Angaben zur Person, Adresse, PLZ, Ort oder Telefonnummer sind verboten.

Löschung und Wiederveröffentlichung von bestehenden Inseraten

Es ist unzulässig, bestehende Inserate zu löschen und im Anschluss gleich wieder zu publizieren.

Änderungen

Die Schweizer Agrarmedien AG behält sich vor, jederzeit Änderungen an den vorliegenden Insertionsregeln vorzunehmen.

Online-Version, Mai 2021 - Schweizer Agrarmedien AG